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   VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19   

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VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19 (https://dejure.org/2023,8722)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2023 - 12 A 73/19 (https://dejure.org/2023,8722)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 12 A 73/19 (https://dejure.org/2023,8722)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die Kammer mit - rechtskräftigem - Beschluss vom 17. April 2019 ab (12 B 14/19).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 12 B 14/19 und 12 B 8/19 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Der Kläger hat auch selbst eingeräumt, oft (Blatt 4 des Schriftsatzes v. 10.04.2019 im Verfahren 12 B 14/19) im "..." gewesen zu sein.

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 6).

    Staatliche Stellen sind aufgrund ihrer Berechtigung, auf rechtsextremistische Aktivitäten besonders sensibel zu reagieren, gleichzeitig verpflichtet, den Vorwurf des Sympathisierens mit rechtsextremistischem oder gar neonazistischem Gedankengut nicht vorschnell zu erheben (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 17).

    Auch können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel an der Eignung des Beamten auslösen (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 40; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 12, 17).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Die Prognoseentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 34).

    Das Gericht, das die Eignung des Beamten nicht selbst beurteilen darf, ist auf die Überprüfung der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Dienstherrn getroffenen Beurteilung anhand der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 41).

    Auch können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel an der Eignung des Beamten auslösen (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 40; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 12, 17).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Zwar war die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu diesem Zeitpunkt noch nicht - wie mittlerweile (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - , juris, Tenor zu 9.) - verfassungsgerichtlich festgestellt.

    Mit den Formulierungen "Unsere Identität als Volk zu wahren" als auch der zusammenhängenden Verwendung von "wir Deutschen als Volk" und "als Gemeinschaft" verwendete er tatsächlich Schlüsselwörter, wie sie für die verfassungsfeindliche Ideologie der NPD typisch sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - , juris, Rn. 667 und 746 sowie Tenor zu 9a).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Das ist auch der Fall, wenn er nach seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nicht die Gewähr dafür bietet, dass jeder Zeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 16 m. w. N.).

    Die Prognoseentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Fehlt es an dieser, kann ihnen von den Bürgern nicht das zur Wahrnehmung des öffentlichen Amtes erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 14 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778

    Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten wegen Verletzung von

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2023 - 12 A 73/19
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 6).
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    die aufschiebende Wirkung seiner am 4. April 2019 erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Januar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. März 2019 (12 A 73/19) wiederherzustellen.
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